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RatgeberStand: Juli 2026

CSRD-Pflicht: Wer ist betroffen?

Nach dem EU-Omnibus-Paket gelten seit März 2026 deutlich höhere Schwellenwerte. Ein Überblick, wer noch direkt berichten muss.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen zur jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS-Standards. Mit der Omnibus-I-Richtlinie, die seit dem 18. März 2026 in Kraft ist, wurde der Kreis der direkt betroffenen Unternehmen jedoch erheblich verkleinert.

Aktuelle Schwellenwerte (seit Omnibus I)

Direkt CSRD-berichtspflichtig sind seit der Reform nur noch Unternehmen, die beide folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllen: mehr als 1.000 Mitarbeitende UND ein Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. €. Vor der Reform lag die Schwelle bei mehr als 250 Mitarbeitenden (nach dem „2-von-3“-Kriterium inklusive Bilanzsumme und Umsatz). Nach Schätzungen der EU-Kommission bleiben dadurch rund 5.000 statt ursprünglich etwa 50.000 Unternehmen EU-weit direkt betroffen.

Was bedeutet das für KMU?

Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen waren nie direkt CSRD-pflichtig und sind es durch die Reform erst recht nicht. Indirekt bleibt der Druck aber bestehen: CSRD-pflichtige Großkunden fragen weiterhin Nachhaltigkeitsdaten bei ihren Zulieferern ab. Der neue „Value Chain Cap“ begrenzt dabei, wie viele Daten von Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden verlangt werden dürfen – im Kern auf den Umfang des freiwilligen VSME-Standards.

Wer bleibt betroffen?

  • Große Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden UND >450 Mio. € Nettoumsatz
  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen können je nach finaler Ausgestaltung gesonderten Regeln unterliegen
  • Bestimmte Drittstaatenunternehmen mit signifikanter EU-Tätigkeit

Quellen

  1. Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026
  2. Europäische Kommission: Sustainability Omnibus Package