Was ist der VSME-Wertschöpfungsketten-Cap?
Kurzantwort
Der Wertschöpfungsketten-Cap (Value Chain Cap) schützt Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden davor, von CSRD-pflichtigen Geschäftspartnern mehr Nachhaltigkeitsdaten verlangt zu bekommen, als der VSME-Standard umfasst. Er ist seit dem 18. März 2026 Teil der Omnibus-I-Richtlinie.
Ausführliche Antwort
Mit der Verkleinerung des Kreises direkt CSRD-pflichtiger Unternehmen durch das Omnibus-Paket wuchs die Sorge, dass große Unternehmen ihre eigenen, oft umfangreicheren Datenanforderungen einfach an ihre kleineren Lieferanten und Geschäftspartner weitergeben könnten. Der Wertschöpfungsketten-Cap wurde eingeführt, um genau das zu verhindern.
Konkret dürfen CSRD-pflichtige Unternehmen von Geschäftspartnern mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden grundsätzlich nicht mehr Nachhaltigkeitsinformationen verlangen, als der VSME-Standard (bzw. der zukünftige „Voluntary Standard“) vorsieht.
Verlangt ein CSRD-pflichtiges Unternehmen dennoch zusätzliche, über den Cap hinausgehende Informationen, muss es dies gegenüber dem kleineren Geschäftspartner klar kennzeichnen und ausdrücklich auf dessen gesetzliches Recht hinweisen, diese Zusatzangaben abzulehnen.
Für KMU ist der Cap eine wichtige Absicherung: Ein einmal erstellter VSME-Bericht deckt in der Regel genau den Rahmen ab, den größere Geschäftspartner rechtlich maximal verlangen dürfen.
Quellen
- Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026