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RatgeberStand: Juli 2026

EU-Taxonomie: Die Grundlagen

Das EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten – kurz erklärt.

Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert ein einheitliches Klassifizierungssystem, mit dem festgelegt wird, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Ziel ist es, privates Kapital gezielter in nachhaltige Investitionen zu lenken.

Sechs Umweltziele

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Drei Bedingungen für Taxonomie-Konformität

Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiekonform, wenn sie erstens wesentlich zu mindestens einem der sechs Umweltziele beiträgt, zweitens keinem anderen Umweltziel erheblich schadet (Do No Significant Harm, DNSH) und drittens die sozialen Mindestschutzstandards einhält, etwa in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte.

Relevanz für KMU

Auch wenn KMU meist nicht selbst zur Taxonomie-Berichterstattung verpflichtet sind, prüfen Banken und Investoren zunehmend die Taxonomie-Konformität von Geschäftsaktivitäten bei Finanzierungsentscheidungen. Strukturierte ESG-Daten aus einem VSME-Bericht können dabei als Nachweis dienen und den Zugang zu grüner Finanzierung erleichtern.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung)
  2. Europäische Kommission: EU Taxonomy for sustainable activities