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Regulierung & ZukunftStand: Juli 2026

Was bedeutet das EU-Omnibus-Paket für VSME?

Kurzantwort

Die Omnibus-I-Richtlinie ist seit dem 18. März 2026 in Kraft und hat die CSRD-Schwellenwerte stark angehoben (>1.000 Mitarbeitende UND >450 Mio. € Umsatz). Dadurch sind nur noch rund 5.000 statt ursprünglich rund 50.000 Unternehmen direkt CSRD-pflichtig. VSME wird dabei als Referenzstandard für den neuen Wertschöpfungsketten-Cap verankert.

Ausführliche Antwort

Das EU-Omnibus-Paket wurde von der EU-Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellt, um die Berichtspflichten aus CSRD, CSDDD (Lieferkettenrichtlinie) und EU-Taxonomie zu vereinfachen und die Zahl der direkt betroffenen Unternehmen zu reduzieren.

Die daraus resultierende Omnibus-I-Richtlinie ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Sie hebt die CSRD-Schwellenwerte deutlich an: Direkt berichtspflichtig sind seither nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden UND einem Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. €. Nach Schätzungen der EU-Kommission verbleiben dadurch rund 5.000 statt vormals rund 50.000 direkt betroffene Unternehmen.

Gleichzeitig verankert das Omnibus-Paket den Wertschöpfungsketten-Cap, der VSME zum verbindlichen Bezugsrahmen dafür macht, wie viele ESG-Daten CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Geschäftspartnern verlangen dürfen.

Quellen

  1. Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026
  2. Europäische Kommission: Sustainability Omnibus Package