Ist VSME Pflicht oder freiwillig?
Kurzantwort
VSME ist für KMU rechtlich freiwillig – es gibt keine gesetzliche Berichtspflicht. Faktisch entsteht jedoch Marktdruck: Der seit März 2026 geltende Wertschöpfungsketten-Cap macht VSME zum verbindlichen Referenzrahmen dafür, wie viele Daten CSRD-pflichtige Unternehmen von ihren KMU-Geschäftspartnern verlangen dürfen.
Ausführliche Antwort
Für das einzelne KMU besteht keine gesetzliche Pflicht, einen VSME-Bericht zu erstellen. Der Standard ist als EU-Empfehlung ausgestaltet, nicht als Richtlinie mit Umsetzungspflicht.
Relevant wird VSME dennoch über zwei indirekte Kanäle: Erstens verlangen Banken bei Kreditvergaben zunehmend strukturierte ESG-Daten. Zweitens dürfen CSRD-pflichtige Großunternehmen von Geschäftspartnern mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden seit dem Wertschöpfungsketten-Cap (in Kraft seit 18. März 2026) nicht mehr Daten verlangen, als der VSME-Standard umfasst – wodurch VSME faktisch zum gemeinsamen Bezugsrahmen für Lieferketten-Anfragen wird.
Kurz gesagt: Niemand muss VSME nutzen, aber wer regelmäßig ESG-Anfragen von Banken oder Großkunden erhält, spart mit einem einmal erstellten VSME-Bericht erheblichen wiederkehrenden Aufwand.
Quellen
- Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026
- EU-Kommission: Empfehlung zur Nutzung von VSME, 30. Juli 2025